Welche Voraussetzungen muss Ihr Gespann erfüllen? Was müssen Sie tun, um 100 km/h fahren zu dürfen?
Seit wann? Am 22.10.1998 ist diese Ausnahmeverordnung offiziell in Kraft getreten. Das heißt Tempo 100 ist für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Welche Gespanne sind Tempo 100 fähig?
Gespanne deren Zugfahrzeug ein Personenkraftwagen ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht überschreiten darf.
Gespanne deren Zugfahrzeug ein mehrspuriges Kraftfahrzeug ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht überschreiten darf.
Achtung: Diese Obergrenze von 3,5 t bezieht sich immer auf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges, d. h. das Gesamtgewicht des ganzen Zuggespannes kann weit über 3,5 t liegen
Voraussetzungen für Tempo 100 beim Zugfahrzeug
ABS ist erforderlich
Es werden nur Züge zugelassen.
Voraussetzungen für Tempo 100 bei Anhänger
Reifen müssen für min. 120 km/h ausgelegt (= Geschwindigkeitskategorie L) und jünger als sechs Jahre sein
Gebremste Anhänger müssen einen hydraulischen Achsstoßdämpfer haben
Ungebremste Anhänger jedoch nicht.
Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse (Gesamtgewicht) des Anhängers und der Leermasse (=Leergewicht) des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:
bei ungebremsten Anhängern: alle Anhänger X = 0,3
bei gebremsten Anhängern: Wohnwagen X = 0,8 andere Anhänger X = 1,1
Das neu berechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100
darf nicht die bisher eingetragene Anhängelast im Kfz-Schein überschreiten
muß immer kleiner oder gleich sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
Beispiel: Audi A4 Avant 1,8 zul. Gesamtgewicht 1815 kg Leergewicht 1340 kg
80 km/h ungebremst, Gesamtgewicht bisher eingetragen
80 km/h gebremst Gesamtgewicht bisher eingetragen
100 km/h ungebremst Faktor 0,3 Gesamtgewicht neu
100 km/h gebremst, Wohnwagen Faktor 0,8 Gesamtgewicht neu
100 km/h gebremst, andere Anhänger Faktor 1,1 Gesamtgewicht neu
670 kg
1200 kg
1340 x 0,3 = neu 402 kg GG
1340 x 0,8 = neu 1072 kg GG
1340 x 1,1 = 1474 kg = mehr als beim PKW eingetragen, deshalb zurück auf 1200 kg
TÜV / Dekra Das Gespann muß beim amtlich anerkannten Sachverständigen ( z. B. TÜV, DEKRA) vorgestellt werden. Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie dort eine Bestätigung für Tempo 100.