Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Welche Voraussetzungen muss Ihr Gespann erfüllen?
Was müssen Sie tun, um 100 km/h fahren zu dürfen?
Seit wann?
Am 22.10.1998 ist diese Ausnahmeverordnung offiziell in Kraft getreten. Das heißt Tempo 100 ist für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Welche Gespanne sind Tempo 100 fähig?
- Gespanne deren Zugfahrzeug ein Personenkraftwagen ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht überschreiten darf.
- Gespanne deren Zugfahrzeug ein mehrspuriges Kraftfahrzeug ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5 t nicht überschreiten darf.
- Achtung: Diese Obergrenze von 3,5 t bezieht sich immer auf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges, d. h. das Gesamtgewicht des ganzen Zuggespannes kann weit über 3,5 t liegen.
Voraussetzungen für Tempo 100 beim Zugfahrzeug
- ABS ist erforderlich
- Es werden nur Züge zugelassen.
Voraussetzungen für Tempo 100 bei Anhänger
- Reifen müssen für min. 120 km/h ausgelegt (= Geschwindigkeitskategorie L) und jünger als sechs Jahre sein.
- Gebremste Anhänger müssen einen hydraulischen Achsstoßdämpfer haben
- Ungebremste Anhänger jedoch nicht
- Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse (Gesamtgewicht) des Anhängers und der Leermasse (=Leergewicht) des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:
- bei ungebremsten Anhängern:
alle Anhänger X = 0,3
- bei gebremsten Anhängern:
Wohnwagen X = 0,8
andere Anhänger X = 1,1 - Das neu berechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100
- darf nicht die bisher eingetragene Anhängelast im Kfz-Schein überschreiten
- muß immer kleiner oder gleich sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
Beispiel:
Audi A4 Avant 1,8
zul. Gesamtgewicht 1815 kg
Leergewicht 1340 kg
TÜV / Dekra
Das Gespann muß beim amtlich anerkannten Sachverständigen ( z. B. TÜV, DEKRA) vorgestellt werden. Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie dort eine Bestätigung für Tempo 100.